Krankmeldung per WhatsApp

Ein Hamburger Start-up macht’s möglich

Foto: Ramon López Calvo/Pixabay

Seinem Arbeitgeber bei einer Erkältung kurzfristig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zukommen zu lassen, stellt für viele Erkrankte ein Ärgernis dar. Statt sich zu Hause in Ruhe auszukurieren, muss erst der Gang zum Arzt hinter sich gebracht werden. Und der ist nicht selten mit einer längeren Sitzung im Wartezimmer verbunden. Muss nicht sein, sagt das Hamburger Start-up Au-Schein und bietet seit Anfang des Jahres die Krankschreibung via Internet an. Der Gang zum Arzt soll einem damit erspart bleiben.

Und es geht ganz einfach: Ein Formular muss auf au-schein.de ausgefüllt und Angaben zu den vorhandenen Beschwerden gemacht werden. Man gibt seine E-Mailadresse und Handynummer an und wird per WhatsApp an eine Ärztin vermittelt. Alle weiteren Angaben sowie eine Aufnahme der Versichertenkarte werden dann per WhatsApp weitergegeben. Hält die Ärztin die Krankmeldung für gerechtfertigt, gibt es den gewünschten „gelben Zettel“ direkt aufs Handy. Und das für 9 Euro.

Dass die Krankmeldung per Messenger-Dienst bei Ärzten und Ärztekammern auf Kritik stößt, mag kaum verwundern. Auch wenn das Angebot des Start-ups sich auf die im letzten Jahr erfolgte Lockerung des Fernbehandlungsverbots stützen kann. Auch sieht der Betreiber von au-schein.de kein Problem darin, dass persönliche Daten – insbesondere Gesundheitsdaten – per WhatsApp verschickt werden. Immerhin, so der Anbieter, erfolge der Datenaustausch über den verschlüsselten Messenger-Dienst und entspreche somit der Datenschutzgrundverordung.

Ob die Lockerung des Berufsrechts tatsächlich auch eine Krankschreibung per Online-Formular zulässt, ist derzeit unklar und muss noch rechtlich geklärt werden. Was die datenschutzrechtlichen Fragen betrifft, so gibt es von Seiten der Ärzte und Datenschützer jedoch ein klares Statement. Patientendaten über WhatsApp zu verschicken und damit über den US-Server von Facebook, halten Fachleute für äußerst bedenklich und nicht zu empfehlen. WhatsApp verfügt zwar über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sodass die Inhalte während der Übermittlung nur den Kommunikationspartner zugänglich sind. WhatsApp ist aber weiterhin möglich, die Metadaten zu erfassen – also die Informationen wer mit wem wie oft kommuniziert hat.

Die Übermittlung von Gesundheitsdaten per WhatsApp ist illegal

Eine klare Aussage gibt es dazu von der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD). Sie hält die Übermittlung von Gesundheitsdaten per WhatsApp schlicht für illegal. Auch generell verstößt laut Behörde – so ist es in einem Merkblatt nachzulesen – der Einsatz von WhatsApp durch Unternehmen zur betrieblichen Kommunikation – sowohl innerbetrieblich als auch extern mit Kunden – gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Gründe hierfür sind hinlänglich bekannt und liegen vor allem daran, dass WhatsApp Zugriff auf das Adressbuch seiner Nutzer hat und personenbezogene Daten an Facebook weitergeben kann. Auch können Nutzerdaten an andere Unternehmen des Facebook-Konzerns weitergegebn werden.

Das gilt auch für die seit 2018 angebotene Version WhatsApp Business, die laut LfD keine datenschutzrechtlich relevanten Unterschiede zur herkömmlichen App-Version aufweist.

Bleibt abzuwarten, wie es mit Au-Schein weitergeht und es sich durchsetzen kann. Fraglich ist auch, wie Arbeitgeber auf eine Krankmeldung per WhatsApp reagieren bzw. ob sie diese überhaupt akzeptieren. Um Tricksereien zu vermeiden, hat der Anbieter jedoch schon einmal vorgesorgt: die AU aufs Handy kann lediglich zweimal im Jahr ausgestellt werden und ist nur für je drei Tage gültig .