WhatsApp an Schulen

Ist das überhaupt erlaubt?

Foto: Thomas Ulrich/Pixabay

Schnelle und einfache Kommunikation per WhatsApp – auch in Schulen findet der Messenger-Dienst häufig Verwendung. Lehrer nutzen den Informationskanal, um mit Schülern und Eltern in Verbindung zu bleiben. Und auch Elternvertretungen organisieren ihren Austausch gerne per WhatsApp. Immerhin ist der Messenger einer der beliebtesten und auch am meisten verbreiteten Kommunikationsdienste, und Chatgruppen sind einfach und schnell eingerichtet. Bleibt die Frage: Darf WhatsApp für schulische Zwecke überhaupt genutzt werden?

Bereits Ende 2016 hatte der Landesdatenschutzbeauftragte in Hamburg, Johannes Caspar, den Bürgern in Deutschland geraten, wegen der negativen Konsequenzen für den Schutz der eigenen Daten komplett auf WhatsApp zu verzichten. Nein zu WhatsApp sagen auch die Datenschützer zahlreicher weiterer Bundesländer, wenn es um den Einsatz der App in der Kommunikation an Schulen geht.

Der US-Messengerdienst sei unsicher und entspreche nicht den europäischen Datenschutzstandards, erklärt auch die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk. Sie hält die Vertraulichkeit der Daten trotz Verschlüsselung für nicht gewährleistet. Nicht zuletzt weil WhatsApp bei der Erstinstallation das gesamte private Adressbuch abspeichert, ohne dass sich die Eigner dieser Daten dagegen wehren können.

WhatsApp: für schulische Zwecke unzulässig

Ähnlich sieht es auch die Datenschutzbeauftragte in Rheinland-Pfalz, die auch schon 2017 darauf hingewiesen hatte, dass die Verwendung von WhatsApp weder für unterrichtliche noch für andere schulische Zwecke zulässig sei. Für die Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern steht in diesem Bundesland als Alternative eine eigene, kostenfreie Lernplattform zur Verfügung. Dabei wird die Datensicherheit durch die Verwendung eines landeseigenen Servers gewähreistet.

WhatsApp in Schulen? Auch in Bremen wird der Messenger aus Datenschutzgründen abgelehnt. Für die dienstliche Kommunikation zwischen Lehrer und Schüler bzw. Lehrer und Eltern wird hier – neben dem persönlichen Kontakt – ausschließlich auf verschlüsselten E-Mailverkehr gesetzt. Ganz so alternativlos sehen es andere Länder jedoch nicht. Und raten Lehrern, die auf Chatgruppen zwecks Kommunikation mit ihren Schülern nicht verzichten möchten, auf europäische Dienste zurückzugreifen. Bei diesen könne man davon ausgehen, so der thüringische Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse, dass die Privatsphäre der Nutzer besser geschützt ist.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, bei den zuständigen Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Landes Rat einzuholen. Hier erhalten Lehrer Antworten auf alle Fragen rund um den Datenschutz in der Schule. Wer die schuleigene Kommunikationsplattformen nutzt, ist datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite. Wer sich für die angesagtere und praktischere Variante per Messenger entscheidet, der sollte vor allem auf eines achten: dass der favorisierte Dienst datenschutzkonform arbeitet und den europäischen, wenn nicht sogar den deutschen Datenschutzrichtlinien entspricht.