WhatsApp in Schulen und Kitas

Unzulässig im öffentlichen Bereich

Keine Frage: Der Messenger auf unseren Smartphones hat sich im Alltag zu einem sehr nützlichen Instrument entwickelt. Das gilt zum Beispiel in der Familie, insbesondere dann, wenn Kinder die Welt erkunden oder als junge Erwachsene bereits in einer anderen Stadt wohnen. Sehr schön ist auch die Möglichkeit, über einen Messenger in lockeren Abständen den Kontakt mit entfernteren Angehörigen oder Freunden zu pflegen.

Als ganz besonders nützlich haben sich Messenger für Gruppen erwiesen, die ein gleiches Interesse miteinander verbindet: Mitglieder eines Vereins zum Beispiel oder einer Hobbyrunde, gemeinnützige Vereinigungen, Nachbarschaften – oder halt Eltern von Kindern, die einen wesentlichen Teil ihres Tages in derselben Kita oder Schule verbringen. Hier ist die schnelle Information an alle von unschätzbarem Wert.

Papier war gestern

Grundsätzliche Einigkeit wird darüber bestehen, dass ein solcher Informationsfluss per Papier aufwändig, umständlich, wenig zuverlässig und letztlich auch nicht nachhaltig ist. Berechtigter ist jedoch die Frage, warum für diesen Informationsaustausch unbedingt mit einem Messenger eine neue App, ein neues Tool genutzt werden muss. Würde das nicht genauso gut per E-Mail funktionieren?

Für uns bei ownSoft lautet die Antwort: Nicht wirklich – und das liegt nicht daran, dass wir mit ownChat einen besonders sicheren und leistungsstarken Messenger entwickelt haben. Die Pflege eines E-Mail-Verteilers ist zwar kein Hexenwerk. Wer diese Aufgabe aber schon einmal übernommen hat, weiß, wie mühsam und letztlich arbeits- und zeitaufwändig sie ist.

E-Mail: Zweitbeste Wahl

Nicht zu Unrecht ist beim Newsletter die Funktion „Abbestellen“ zwingend vorgeschrieben. Beim handgepflegten E-Mail-Verteiler ist das nicht mit einem Klick erledigt. Umgekehrt wird es unweigerlich immer mal wieder heißen: „Habe ich nicht bekommen“. Aber wahrscheinlich am wichtigsten: Die „Antwort an alle“ kann schnell eine regelrechte Lawine im Posteingang auslösen. Womit der Informationsaustausch über einen E-Mail-Gruppenverteiler ständig in Gefahr ist, zur Lästigkeit zu werden.

Die Unterschiede zum Messenger sind unscheinbar, aber sie sind im täglichen Gebrauch bedeutsam. Es fängt damit an, dass das Schreiben auf dem Smartphone oder Tablet automatisch zur Kürze zwingt – zu einer Kürze, die in traditionellen Kommunikationsformen wahrscheinlich als unhöflich empfunden würde. Genauso schnell und unkompliziert nehmen wir die Information jedoch auch wahr, entscheiden, ob sie für uns relevant ist und verfahren entsprechend: kurze, sachliche Antwort, zustimmendes Daumen hoch – oder wisch und weg. Wenn unpassende Beiträge völlig ohne Resonanz bleiben, erübrigt sich meist sogar ein mahnender Eingriff.

Verteilerpflege: Denkbar einfach

Wesentlich unkomplizierter gestaltet sich auch die Verteilerpflege. Die Existenz einer solchen Gruppe spricht sich in aller Regel von allein herum. Wenn bei passenden Gelegenheiten auf sie hingewiesen wird, umso besser. Ein Hinweis in der Gruppe, jemanden aufzunehmen, wird in aller Regel innerhalb von Minuten mit einem „Erledigt – herzlich willkommen“ beantwortet werden. Und umgekehrt wird gelegentlich der Hinweis erscheinen, dass Soundso die Gruppe verlassen hat. Eine persönliche Entscheidung, ohne fremdes Zutun kurz und zuverlässig in die Tat umgesetzt.

Im Grunde spricht sehr viel für den Einsatz eines Messengers in Kitas und Schulen, um einen schnellen und unkomplizierten Informationsfluss sicherzustellen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um belanglose Plaudereien, sondern um den Austausch von Informationen, die letztlich personenbezogen sind oder sein können. Und deshalb sollte den Belangen des Datenschutzes unbedingt die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Unzulässig im öffentlichen Bereich

Für die Kommunikation einer Kita oder Schule mit Elterngruppen ist die Sache recht einfach. Messenger-Dienste dürfen im öffentlichen Bereich nur dann eingesetzt werden, wenn sie die Anforderungen der Datenschutzverordnung und der deutschen Datenschutzgesetze erfüllen.

Als eine von vielen brachte es die bis Juni 2023 amtierende Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen, Barbara Thiel, in einem Interview unmissverständlich auf den Punkt: „Öffentliche Stellen sollten sich zwingend nach einem Anbieter umsehen, der Daten tatsächlich nur innerhalb der Europäischen Union verarbeitet, also im Geltungsbereich der DSGVO.“ Den weltweiten Marktführer WhatsApp bezeichnet sie für die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülern sowie im dienstlichen Austausch der Lehrkräfte untereinander als „ungeeignet“ und den Einsatz im schulischen Kontext für „unzulässig“.

Problematischer Umgang mit Nutzerdaten

Als problematisch bezeichnete sie die Tatsache, dass zahlreiche Anbieter von Messenger-Diensten personenbezogene Daten in Staaten außerhalb der EU übermitteln, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage vorliegt: „So ergibt sich beispielsweise aus der Datenschutzrichtlinie von WhatsApp, dass zahlreiche personenbezogene Daten der Nutzer zu kaum eingegrenzten Zwecken verwendet und auch an den Facebook-Konzern weitergegeben werden. Demnach werden Nutzerdaten in einer Art und Weise verarbeitet, die mit dem geltenden Recht wohl kaum in Einklang zu bringen ist.“

Ein weiterer Grund für die Unzulässigkeit von WhatsApp im öffentlichen Bereich sei die Tatsache, dass schon bei der Installation des Programms häufig das Adressbuch des Nutzers hochgeladen wird, wodurch alle Kontakte für den Dienstbetreiber einsehbar und nutzbar werden. Barbara Thiel: „Problematisch ist dies vor allem in Bezug auf die Kontakte, die bisher den Messenger-Dienst nicht genutzt haben. Das wäre nur dann datenschutzkonform, wenn der Nutzer des Messengers zuvor das Einverständnis aller Kontakte eingeholt hätte, was in der Praxis nahezu unmöglich sein dürfte.“

ownChat: Ein sauberer Messenger

Inwieweit die Nutzung von WhatsApp von Eltern untereinander über schulische Themen datenschutzrechtlich problematisch ist, ist eine juristische Frage, die wir hier nicht angemessen klären können. Hilfreich sollte aber der Hinweis sein, dass es Messenger wie ownChat gibt, die diese Problematik erst gar nicht aufkommen lassen. Weil ownChat die Vorgaben der Datenschutzverordnung vollinhaltlich erfüllt.

Wir halten den sauberen Umgang mit den Daten der Nutzer für einen wesentlichen Aspekt eines Messengers, jenseits aller Funktionalität und Bequemlichkeit. Und geben damit unseren Kund:innen das Versprechen, dass sie ownChat mit gutem Gewissen verwenden können. Das fühlt sich für uns richtig an. Und das wissen unsere Kund:innen zu schätzen.