Personenbezogene Daten

Schützen Sie sich selbst!

Foto: Gerd Altmann/Pixabay

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Die DSGVO vereinheitlicht das Datenschutzrecht innerhalb der EU und soll zugleich datenschutzfreundlicher für die Bürger werden. Deutlich höhere Bußgelder sollen sicherstellen, dass sich beispielsweise Unternehmen oder soziale Netzwerke auch an die Regeln halten.

Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind nach europäischem Recht und nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) alle Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen aber auch solche, die auf Personen zu beziehen sind und so Rückschlüsse auf diese erlauben.

Unter diese Daten fallen allgemeine Personendaten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse ebenso wie Kennnummern von Ausweisen, Krankenkassenkarten- oder Steuernummern als auch Bankdaten, psychische und Besitzmerkmale, Kundendaten und viele mehr.

Gut zu wissen: Personenbezogene Daten sind und bleiben Eigentum der betroffenen Personen. Generell haben Personen künftig ein Auskunftsrecht zu erfahren, welche ihrer Daten verarbeitet werden. Datenverarbeiter müssen zudem diese Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter schützen. Die Verarbeitungsprozesse müssen zudem dokumentiert werden. Auch haben Personen das Recht auf Löschung ihrer Daten. Doch hier ist eine differenzierte Sicht vonnöten. Beispielsweise herrscht im Gesundheitswesen eine bestimmte Aufbewahrungsfrist von Daten. Hier eine Löschung der personenbezogenen Daten zu erwirken, dürfte eher unwahrscheinlich sein.

Schützen wir unsere personenbezogenen Daten?
Auch wenn von Gesetzgeberseite her einiges geändert wird, um personenbezogene Daten zu schützen, gehen viele Menschen oftmals zu leichtfertig mit der Herausgabe ihrer Daten um, etwa bei der Teilnahme an Online-Gewinnspielen und Preisausschreiben. Oft nicht wissend, wie wertvoll diese für Unternehmen wie zum Beispiel Google und Facebook sind.

Gerade aktualisieren viele Unternehmen im Rahmen der neuen Datenschutzverordnung ihre Datenschutzerklärungen. Facebook beispielsweise führt mit der Aktualisierung wieder die Gesichtserkennung ein, die 2012 nach Protesten abgeschaltet wurde. Zwar wird der Nutzer dieses Mal gefragt, ob er die Funktion verwenden möchte, aber wer hangelt sich schon durch all die Fragen durch? Schnell ertappt man sich dabei, einfach auf Ok/Einverstanden zu drücken, ohne die Details genau durchgelesen zu haben.

Die Verbraucherschutzzentrale rät zu einem bedachten Umgang mit den eigenen Daten. Bei der Gesichtserkennung auf Facebook sollte man etwa abwägen, ob Vor- oder Nachteile für einen selbst überwiegen. Vor dem Hochladen von Fotos sollte man sich überlegen, ob diese öffentlich in sozialen Netzwerken zu sehen sein sollten. Besteht bei sozialen Netzwerken die Möglichkeit, das Profil in Suchmaschinen zu finden, sollte dieses deaktiviert werden, wenn man nicht möchte, dass diese Daten gescannt und verwendet werden.

Tipps für den Schutz personenbezogener Daten
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, seine persönlichen Daten zu schützen.

  • Benutzen Sie sichere Passwörter – offline wie online. Passwörter sind die Schlösser an den Zugangstüren zu den Daten.
  • Wer PCs, Laptops, Tablets oder Smartphones verkauft, verschenkt oder verschrottet, sollte darauf achten, dass die persönlichen Daten beispielsweise mittels spezieller Programme auch wirklich gelöscht und die Datenträger überschrieben wurden.
  • Digitale Geräte, die man unterwegs mobil benutzt, sollte man mit einem Schutz wie Passwort, Fingerprint oder Ähnlichem versehen.
  • Daten in Clouds sollten verschlüsselt werden.
  • Beim Surfen im Internet sollte man sich bewusst sein, dass Daten gesammelt und gespeichert werden. Die Sicherheitseinstellungen im Browser sollte so gewählt werden, dass diese den individuellen Bedürfnissen entspricht.
  • Surfen, chatten, shoppen – im Netz sollte man immer wach und bewusst unterwegs sein. Gerade scheinbar kostenlose Apps, Programme und Internetdienste wollen meist eine Gegenleistung in Form von Personendaten.
  • Bevor man sein Einverständnis erteilt bzw. etwas unterschreibt, lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte.