Rechtliche Grauzone

WhatsApp für den Lehrer-Eltern-Chat

Ein klares Nein gibt es nicht, aber jede Menge Bedenken, wenn es um das Chatten zwischen Lehrern und Eltern per Messenger, im Speziellen per WhatsApp geht. In einigen Bundesländern – so hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ergeben –, ist es Lehrern verboten, per WhatsApp mit Eltern über Noten, Krankmeldungen, Lernleistung etc. zu kommunizieren. Die Begründung: Der US-Messengerdienst sei unsicher und entspreche nicht den europäischen Datenschutzrichtlinien. Trotz Verschlüsselung ist die Vertraulichkeit der Daten nicht gewährleistet, mahnen auch viele Datenschützer der einzelnen Länder.

Eine einheitliche Regelung gibt es in Deutschland jedoch nicht. Jedes Bundesland verfährt nach eigenem Ermessen. In Hamburg beispielsweise ist WhatsApp im Lehrer-Schüler-Kontakt zwar verboten, aber nicht für Lehrer, die sich auf diese Weise mit Eltern austauschen möchten. Die Schulbehörde empfiehlt jedoch, sich – vor allem wenn es um vertrauliche Informationen gibt – das direkte Gespräch zu suchen oder auf verschlüsselte E-Mails zurückzugreifen.

Ähnlich ist es in Thüringen. Im ostdeutschen Freistaat ist die Verwendung von Messengern für Lehrer und Eltern zwar nicht verboten. Aber von WhatsApp wird in dem Bundesland abgeraten. Auch hier mit der Begründung, dass WhatsApp auf das Adressbuch des Nutzers zugreift. Und vor allem auch, weil die Telefonnumern im Verteiler für alle sichtbar sind.

Anders in Hessen: Hier ist es Lehrern schlicht verboten, personenbezogene Informationen über WhatsApp oder andere Messenger weiterzugeben. Und das hessische Kultusministerium empfiehlt Lehrkräften und Eltern, den Kontakt per E-Mail oder über eine der Lernplattformen zu wählen.

Auch in Rheinland-Pfalz ist der Einsatz eines Messengers für den Kontakt und Austausch zwischen Lehrern und Eltern tabu. Es sei denn, der Lehrer hielte diesen für unbedingt notwendig. In diesem Fall wird jedoch vom Datenschutzbeauftragten des Landes empfohlen, Messenger-Dienste europäischer Anbieter zu verwenden.

Ein klares Nein zu WhatsApp für Lehrer gibt es in Niedersachsen. Hier wird zwar die Notwendigkeit für ein modernes Kommunikationsinstrument an Schulen durchaus gesehen. Aber hier sucht man eher nach anderen Lösungen und prüft derzeit einen alternativen Nachrichtendienst.

Eine Alternative für Schulen und Kitas bietet auch der Messenger ownChat. Die Kommunikations-App wurde ursprünglich für den datenschutzrechtlich hohen Anspruch in der Sozialwirtschaft konzipiert. Mit ownChat können Eltern leicht in die Kommunikation eingebunden werden, ohne dass hochsensible Kommunikationsinhalte und Metadaten preisgegeben werden müssen.

Mehr Infos zum Messenger-Einsatz in Schulen und Kitas finden Sie hier